EuroWire , BRÜSSEL : Die Europäische Kommission gab am 6. Februar bekannt, dass sie TikTok vorläufig wegen Verstoßes gegen das EU-Gesetz über digitale Dienste für schuldig befunden hat. Grund dafür sei das, was die Kommission als „süchtig machendes Design“ der Plattform bezeichnete. Sie warnte, dass Kernfunktionen wie unendliches Scrollen, Autoplay, Push-Benachrichtigungen und ein hochgradig personalisiertes Empfehlungssystem an die geltenden Bestimmungen angepasst werden müssten.

Die Kommission erklärte, ihre Untersuchung zeige, dass TikTok nicht ausreichend geprüft habe, wie diese Designmerkmale das physische und psychische Wohlbefinden der Nutzer, darunter Minderjährige und schutzbedürftige Erwachsene, beeinträchtigen könnten. Die ständige Bereitstellung neuer Inhalte durch die App könne den Drang zum endlosen Scrollen verstärken und die Nutzer in einen „Autopilotmodus“ versetzen. Wissenschaftliche Studien belegten einen Zusammenhang zwischen einem solchen Design und zwanghaftem Verhalten sowie verminderter Selbstkontrolle.
Die Regulierungsbehörden bemängelten, dass TikTok bei seiner Risikobewertung Indikatoren für zwanghaftes Nutzungsverhalten außer Acht gelassen habe, darunter die Nutzungsdauer der App durch Minderjährige in der Nacht und die Häufigkeit des App-Starts. Die Kommission erklärte, diese und weitere Indikatoren hätten bei der Bewertung der Risiken durch interaktive Funktionen berücksichtigt werden müssen.
Die Europäische Kommission erklärte außerdem, TikTok habe offenbar keine angemessenen, verhältnismäßigen und wirksamen Maßnahmen zur Minderung der Risiken ergriffen, die sich aus dem Design der App ergeben. Sie verwies auf Tools zur Bildschirmzeitkontrolle und Kindersicherungsfunktionen und erklärte, diese würden die Risiken nicht effektiv reduzieren, da die Einstellungen zur Zeitkontrolle leicht ignoriert würden und nur geringfügige Hürden brächten, während die Kindersicherung zusätzlichen Zeitaufwand und Kenntnisse von den Eltern erfordern könne.
Designänderungen und Durchsetzungsprozess
Die Europäische Kommission erklärte, TikTok müsse in dieser Phase das grundlegende Design seines Dienstes ändern, um die identifizierten Risiken zu beheben. Sie nannte als Beispiele die Deaktivierung wichtiger süchtig machender Funktionen wie des endlosen Scrollens, die Einführung effektiver Bildschirmzeitpausen, insbesondere nachts, und die Anpassung des Empfehlungssystems der Plattform.
Die Europäische Kommission betonte, dass die Ergebnisse vorläufig seien und dem Ausgang der Untersuchung nicht vorgreifen. TikTok könne sein Verteidigungsrecht wahrnehmen, indem es die Dokumente in der Akte der Kommission einsehe und schriftlich auf die vorläufigen Ergebnisse erwidere. Der Europäische Ausschuss für digitale Dienste werde im Rahmen des Durchsetzungsverfahrens konsultiert.
Sollten die Ansichten der Europäischen Kommission letztlich bestätigt werden, kann sie gemäß dem Gesetz über digitale Dienste eine Entscheidung über die Nichteinhaltung der Vorschriften erlassen. Die Kommission erklärte, eine solche Entscheidung könne eine Geldbuße nach sich ziehen, die der Art, Schwere, Häufigkeit und Dauer des Verstoßes angemessen sei und bis zu, jedoch höchstens, 6 % des weltweiten Jahresumsatzes des Anbieters betragen könne.
Ausweitung der Untersuchung zum Jugendschutz und zu Plattformrisiken
Die Europäische Kommission erklärte, die vorläufigen Ergebnisse seien Teil eines formellen Verfahrens, das am 19. Februar 2024 eingeleitet wurde und die Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste durch TikTok prüft. Neben dem Suchtpotenzial der App umfasst der Fall auch die Prüfung der Risiken von Empfehlungssystemen, die oft als „Kaninchenloch-Effekt“ bezeichnet werden, das Risiko, dass Minderjährige aufgrund falscher Altersangaben unangemessene Inhalte erleben, sowie die Verpflichtung, ein hohes Maß an Datenschutz, Sicherheit und Schutz für Minderjährige zu gewährleisten.
Die Kommission erklärte, die umfassendere Untersuchung habe auch den Zugang von Forschern zu öffentlichen Daten und die Werbetransparenz umfasst. Vorläufige Ergebnisse zum Forscherzugang seien im Oktober 2025 verabschiedet worden, und der Bereich Werbetransparenz sei im Dezember 2025 durch verbindliche Zusagen abgeschlossen worden. TikTok wies die vorläufige Bewertung der Kommission in einer durch einen Sprecher verbreiteten Stellungnahme als „kategorisch falsch“ und „völlig unbegründet“ zurück und kündigte an, die Ergebnisse anzufechten.
Der Beitrag „EU ordnet TikTok an, süchtig machendes Design gemäß DSA-Regeln zu ändern“ erschien zuerst auf British Messenger .
