EuroWire , BRÜSSEL : Die Europäische Kommission hat eine neue EU-Visapolitikstrategie verabschiedet, die die Möglichkeit eröffnet, Schengen-Visa mit mehrfacher Einreise und Gültigkeitsdauern, die über die derzeitige Höchstdauer von fünf Jahren hinausgehen, auszustellen. Dies ist Teil eines umfassenderen Vorhabens zur Modernisierung der Verfahren und zur Verbesserung der Einheitlichkeit zwischen den Mitgliedstaaten.

In dem am 29. Januar verabschiedeten Strategiepapier kündigt die Europäische Kommission an, gemeinsam mit den Schengen-Staaten Optionen für längerfristige Mehrfachvisa für Reisende mit gültigem Visum zu prüfen. Dies betrifft insbesondere Touristen und Geschäftsreisende, die ihr Visum bisher rechtmäßig genutzt haben und bei denen im Rahmen der Standardprüfungen ein geringes Risiko besteht. Die Kommission beschreibt Ansätze wie die Verlängerung bestehender Langzeitvisa nach einer erneuten Überprüfung oder die Schaffung einer neuen Kategorie mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als fünf Jahren.
Der Vorschlag ergänzt die geltenden Schengen-Kurzzeitaufenthaltsregeln, die Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im gesamten Schengen-Raum grundsätzlich erlauben. Mehrfachvisa ermöglichen wiederholte Einreisen innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums, ändern aber nicht die zulässige Aufenthaltsdauer pro Reise. Die Strategie der Kommission sieht Visa mit längerer Gültigkeit als Erleichterung für Vielreisende vor, die die Bestimmungen einhalten, während die Kontrollanforderungen und Einreisebedingungen unverändert bleiben.
Jede Überschreitung der Fünfjahresgrenze würde Änderungen des EU -Rechts erfordern. Gemäß dem EU-Visakodex darf die Gültigkeit eines einheitlichen Schengen-Visums fünf Jahre nicht überschreiten. Die Mitgliedstaaten wenden für Vielreisende ein stufenweises Verfahren an, das auf der vorherigen rechtmäßigen Nutzung basiert. Die Strategie der Kommission sieht eine Überarbeitung des Visakodex im Rahmen ihrer Arbeit bis 2026 vor. Dies wäre der legislative Weg zur Änderung der bestehenden gesetzlichen Höchstgrenze.
Die Fünfjahresfrist bleibt geltendes Recht.
Die Strategie hebt zudem die uneinheitlichen Praktiken der Mitgliedstaaten bei der Erteilung von Langzeitvisa und der Beurteilung von Vielreisenden hervor – eine Diskrepanz, die die Kommission nach eigenen Angaben durch klarere Regeln und gemeinsame Vorgehensweisen verringern will. Sie verweist auf das Wachstum grenzüberschreitender Wirtschaftstätigkeiten und Tourismusströme und erklärt, dass vorhersehbarere Visaentscheidungen die Wirtschaftsbeziehungen stärken und gleichzeitig die im Schengen-Rahmen verankerten Sicherheits- und Migrationsvorkehrungen gewährleisten können.
Ein zentraler Pfeiler der Strategie ist die Umstellung auf ein stärker digitalisiertes Visumverfahren. Zu den bereits beschlossenen EU- Plänen für die Visadigitalisierung gehören die Ersetzung des traditionellen Visumaufklebers durch ein elektronisch verifizierbares digitales Visum sowie der Aufbau einer EU-weiten Online-Antragsplattform, die die Antragsverfahren vereinfachen und den Papieraufwand reduzieren soll. Die Kommission hat diese Transformation mit einem umfassenderen Zeitplan für die Modernisierung der Grenz- und Sicherheitssysteme verknüpft; die Online-Plattform soll voraussichtlich im Laufe des Jahrzehnts in Betrieb gehen.
Die Visastrategie der Kommission ist auf die umfassenden Veränderungen an Europas Außengrenzen abgestimmt, darunter die laufende Einführung des Ein-/Ausreisesystems, das die Ein- und Ausreise von Nicht-EU-Reisenden über die Schengen-Außengrenze erfasst. Das EU-Reisegenehmigungssystem ETIAS für visumfreie Besucher soll ebenfalls Ende 2026 in Betrieb gehen und bestimmte Reisendengruppen mit zusätzlichen Informationen vor Reiseantritt versorgen.
Digitale Verfahren und Grenzsysteme
Über die Erleichterungsmaßnahmen hinaus bekräftigt die Strategie, dass die Visapolitik weiterhin mit den umfassenderen Instrumenten des EU- Migrationsmanagements verknüpft ist. Sie verweist auf Bestimmungen, die es der EU ermöglichen, die Visabedingungen in Reaktion auf die Zusammenarbeit von Drittstaaten bei der Rückübernahme von Personen ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in der EU anzupassen. Die Kommission hat diesen Mechanismus in den letzten Jahren genutzt, um die Visabestimmungen, einschließlich Bearbeitungszeiten und der Erteilung von Mehrfachvisa, im Rahmen des EU-Rechts zu kalibrieren.
Die Fünfjahresfrist bleibt vorerst bestehen, und Schengen-Antragsteller werden weiterhin nach dem geltenden Visakodex und den nationalen Konsularverfahren geprüft. Die Strategie der Kommission gibt die Richtung für künftige Gesetzgebung und deren Umsetzung vor, ändert aber selbst nichts an den Anspruchsvoraussetzungen, den Dokumentationsanforderungen oder der Entscheidungsfindung in den Konsulaten. Eine Verlängerung der Gültigkeit von Visa zur mehrfachen Einreise über fünf Jahre hinaus setzt einen formellen Gesetzesvorschlag, Verhandlungen und die Annahme durch die EU-Gesetzgeber voraus.
Der Beitrag „EU-Visastrategie könnte Mehrfacheinreise-Schengen-Visa ausweiten“ erschien zuerst im Irish Monitor .
